1.3.1 Auf bestehenden Liegenschaften
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist obligatorisch und wird über die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) abgeschlossen (Feuer, Elementarschaden).
Gebäudewasserversicherung
Diese kann bei der AGV oder einer privaten Gesellschaft abgeschlossen werden. Privatversicherer decken auch Gebäudeglas-Schäden. Die Kirchenpflege hat entsprechende Offerten einzuholen.
Gebäudehaftpflichtversicherung
Diese deckt Schäden, die durch Ereignisse ausgelöst werden, die ihren Ausgangspunkt am Gebäude haben. Sie kann bei einer privaten Gesellschaft abgeschlossen werden. Liegenschaften, die der Pfarrei und Kirchgemeinde dienen, sind über die Kirchgemeindehaftpflicht-Versicherung gedeckt. Die Kirchenpflege hat entsprechende Offerten einzuholen.
Fahrhabeversicherung
Versicherung gegen Feuer-, Elementar-, Einbruch-, Diebstahl-, Wasser- und Glas-Schäden. Speziell zu beachten ist das Abgrenzungsprotokoll des Aargauischen Versicherungsamtes, welche Werte mit dem Gebäude oder mit der Fahrhabe zu versichern sind. Die Kirchenpflege hat entsprechende Offerten einzuholen.
1.3.2 Bei Bauten und Renovationen
Steigende Bauversicherung
Diese Versicherung ist obligatorisch und wird über die AGV abgeschlossen. Sie deckt Schäden für den Mehrwert entsprechend dem Baufortschritt und ergänzt somit die Gebäudeversicherung.
Bauwesenversicherung
Versicherung für unvorhergesehene Bauunfälle am bestehenden Bauwerk.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Deckt die Haftpflicht des Bauherrn während der Bauzeit.