WikiKath - Das Handbuch

F.2.2 Versicherungen

1.3.1 Auf bestehenden Liegenschaften

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist obligatorisch und wird über die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) abgeschlossen (Feuer, Elementarschaden).

Gebäudewasserversicherung

Diese kann bei der AGV oder einer privaten Gesellschaft abgeschlossen werden. Privatversicherer decken auch Gebäudeglas-Schäden. Die Kirchenpflege hat entsprechende Offerten einzuholen.

Gebäudehaftpflichtversicherung

Diese deckt Schäden, die durch Ereignisse ausgelöst werden, die ihren Ausgangspunkt am Gebäude haben. Sie kann bei einer privaten Gesellschaft abgeschlossen werden. Liegenschaften, die der Pfarrei und Kirchgemeinde dienen, sind über die Kirchgemeindehaftpflicht-Versicherung gedeckt. Die Kirchenpflege hat entsprechende Offerten einzuholen.

Fahrhabeversicherung

Versicherung gegen Feuer-, Elementar-, Einbruch-, Diebstahl-, Wasser- und Glas-Schäden. Speziell zu beachten ist das Abgrenzungsprotokoll des Aargauischen Versicherungsamtes, welche Werte mit dem Gebäude oder mit der Fahrhabe zu versichern sind. Die Kirchenpflege hat entsprechende Offerten einzuholen.

1.3.2 Bei Bauten und Renovationen

Steigende Bauversicherung

Diese Versicherung ist obligatorisch und wird über die AGV abgeschlossen. Sie deckt Schäden für den Mehrwert entsprechend dem Baufortschritt und ergänzt somit die Gebäudeversicherung.

Bauwesenversicherung

Versicherung für unvorhergesehene Bauunfälle am bestehenden Bauwerk.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Deckt die Haftpflicht des Bauherrn während der Bauzeit.

Hilfsmittel