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C.3.1 Synode

Die Synode ist das oberste Organ, das Parlament der Landeskirche. Die 150 Synodalen treffen in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Sie werden von den Kirchgemeinden jeweils für vier Jahre als ihre Vertretung gewählt. Das Präsidium der Synode wechselt alle zwei Jahre.

Die Synode hat zwei Hauptaufgaben:

  • Verwaltungsgeschäfte: Beschlussfassung über Voranschlag und Jahresrechnung der Landeskirche sowie über die Höhe der Beiträge der Kirchgemeinden an die Landeskirche, Erlass und Abänderung des Organisationsstatuts, von Verordnungen und Richtlinien, Wahl der Mitglieder des Kirchenrates und dessen Präsidiums, der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission und des Rekursgerichtes.
  • Aufsicht: Die Synode übt die Oberaufsicht aus über Behörden und Organe in Landeskirche und Kirchgemeinden.