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C.3.2 Kirchenrat

Der Kirchenrat ist das ausführende Organ, die Exekutive der Römisch-Katholischen Landeskirche. Er besteht aus neun Mitgliedern, die von der Synode für jeweils vier Jahre gewählt werden. Ein Mitglied der diözesanen Regionalleitung kann im Einvernehmen mit dem Kirchenrat an dessen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Der Kirchenrat vertritt die Landeskirche nach innen und aussen. Die Aufgaben des Kirchenrates sind auf neun Ressorts verteilt. Ausserdem trägt der Kirchenrat die Verantwortung über die Verwaltung, die Fachstellen und die anderssprachigen Missionen.

Über die Tätigkeit des Kirchenrates wird im Jahresbericht Rechenschaft abgelegt. Dieser Bericht ist öffentlich und kann auf der Webseite der Römisch-Katholischen Kirche gefunden werden.