WikiKath - Das Handbuch

C.4.5 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Die Kirche muss gerade in der heutigen Zeit und in der weiteren Zukunft ihre Vielfalt und ihre Offenheit auch nach aussen präsent machen. Für das Sichtbarmachen dieser Präsenz ist neben vielen anderen Angeboten auch die Kommunikationsstelle zuständig.

Auch die Kirche muss sich im heutigen Umfeld aktiv um einen Platz in der Öffentlichkeit bemühen. Es ist empfehlenswert, dass in jeder Kirchgemeinde, Kirchenpflege ein Mitglied das Ressort Öffentlichkeitsarbeit besetzt.

Die Kommunikationsstelle unterstützt Sie in Ihren Bemühungen um eine aktive Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und steht Ihnen in diesem Themenbereich beratend zur Seite.

Kommunikationsgrundsätze

Offen und transparent, zeitnah, klar, glaubwürdig, intern vor extern, wahr und schnell – das sind die 7 Grundsätze, nach denen wir unsere Kommunikation in der Landeskirche richten wollen. Sie lassen uns einheitlich, zielgerichtet und im Einklang mit unseren Werten auftreten. So stärken wir das Vertrauen, vermeiden Missverständnisse und erhöhen unsere Glaubwürdigkeit. Damit wir uns daran erinnern, sind die Grundsätze auf eine praktische Karte in Dreiecksform gedruckt, die alle Mitarbeitenden im Büroalltag begleitet. Die Karten können beim Empfang an der Feerstr. 8 in Aarau bezogen werden.
Kommunikationsgrundsätze (PDF) >

Angebot und Dienstleistungen

  • Sicherstellung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit nach Innen und Aussen
  • Beratung für Ihre Medienpräsenz und Unterstützung bei  der Medienarbeit
  • Beratung und Werbung für die Durchführung von Veranstaltungen
  • Unterstützung bei Konzeption und Produktion von Werbemitteln (zum Beispiel Broschüren, Vorlagen)
  • Beratung für Ihren Online-Auftritt (Webseite, Newsletter und Social-Media-Kanäle)
  • Pflege und Aktualisierung der Online-Auftritte der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau (www.kathaargau.ch), Newsletter und Social-Media
  • Beratung bei kirchlichen Auftritten an Messen und Ausstellungen

Unten finden Sie einige Hilfsmittel und Merkblätter zu den Themen Datenschutz, Urheberrecht und ein allgemeiner Leitfaden für Kirchgemeinden, um Sie bei der Kommunikation zu unterstützen.

Kontakt für Fragen zu Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Römisch-Katholische Kirche im Aargau
Kommunikation
Feerstrasse 8, 5001 Aarau
062 836 10 84
ko***********@********au.ch

Streaming von Gottesdiensten

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat für das öffentliche Aufführen von urheberrechtlich geschützter Musik durch Kirchen (live und ab Ton- oder Tonbildträger) mit der SUISA einen Gesamtvertrag abgeschlossen. Das Streaming ist nicht Bestandteil des Gesamtvertrags. Wenn Ihre Kirchgemeinde urheberrechtlich geschützte Musik über das Internet zur Verfügung stellt, also in gestreamten Gottesdiensten, Pfarreianlässen oder mittels Videoaufnahmen (Video on Demand), muss dafür eine kostenpflichtige Nutzung bei der SUISA angemeldet werden. Das Anmeldeformular ist jeweils innert 30 Tagen nach der Veranstaltung oder Veröffentlichung eines Videos bei der SUISA einzureichen. Auf dem Anmeldeformular ist zu beachten, dass die Frage 6 (Livestream gleichzeitig mit Publikum vor Ort) bei Gottesdiensten und bei Anlässen ohne Eintritt nicht beantwortet werden muss. Diese Veranstaltungen laufen über den Gesamtvertrag zwischen der RKZ und der SUISA. Weiter Informationen zum Streaming und den Lizenzbedingungen finden Sie auf www.suisa.ch.

Werden bei gestreamten Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen Liedblätter eingeblendet, ist für diese Einblendung eine gesonderte Lizenzierung mit der VG-Musikedition notwendig. Wenn Sie eine solche Lizenz benötigen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der VG-Musikedition in Deutschland auf per E-Mail fk*@*************on.de oder Telefon +49 561 109 65 60.

Public viewings von TV-Sendungen wie zum Beispiel Fussballspielübertragungen brauchen keine Lizenz, wenn sie kostenlos ohne Ticket und mit einer Bildschirmdiagonale unter 3 Metern gezeigt werden. Darüber hinaus regelt der hier verlinkte Suisa-Tarif (PDF) die Abgeltungen. Mehr dazu auf ESB Online >

Öffentliche Filmvorführungen

Für Filmvorführungen ausserhalb der Privatsphäre benötigen Sie die Genehmigung der Rechteinhaber. Es sind jeweils zwei Lizenzen erforderlich – eine für die Rechte der Filmproduzenten (MPLC) und die Zweite für die Rechte an der Filmmusik (SUISA). Das gilt für alle Abspielarten wie zum Beispiel DVD/Blu-Ray, Downloads, Streaming oder «Video on Demand».

Kirchliche Medienstellen und katechetische Arbeitsstellen (vgl. www.relimedia.ch) verfügen teilweise über solche Vorführrechte an Filmen (am grünen Ö-Aufkleber erkennbar). Diese Filme dürfen, sofern keinen Eintritt verlangt wird, ohne zusätzliche Bewilligung/Entschädigung öffentlich vorgeführt werden.

Es ist deshalb empfehlenswert, zuerst abzuklären, ob der Film, den man zeigen möchte in der Medienverleihstelle der Landeskirche verfügbar ist und ob dafür auch die Vorführrechte vorliegen. Ist dies nicht der Fall oder möchte man eine im Handel gekaufte Kopie zeigen, so sind die Vorführrechte beim Filmverleiher einzuholen – sh. Merkblätter dazu unten.

Leitfaden

Datenschutz und Cyber-Sicherheit

Bildrecht und Verwendung von Fotos mit Personen

Urheberrecht für Medieneinsatz (Musik/Video/Filme)

Kino für die Kirche: Über 1000 Filme mit öffentlichem Recht für Mitarbeitende

Kontakt für Fragen zu Medienverleih
Römisch-Katholische Kirche im Aargau
Fachstelle Katechese – Medien
Hohlgasse 30, 5000 Aarau
062 836 10 63
me***********@********au.ch
www.aareka.ch/medienverleih