WikiKath - Das Handbuch

F.3.1 Grundlagen und Reglement

Mit der Schaffung des Ökofonds-Reglements hat die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Aargau bereits am 9. Juni 2010 ein deutliches Zeichen für die Bewahrung der Schöpfung gesetzt. Mit dem Klimaschutz, den CO2-Emissionen und der Anwendung von erneuerbaren Energien stehen wir als Kirche mit in der Verantwortung, wie wir mit der Schöpfung umgehen. Die Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren geändert und neue respektive angepasste kantonale Subventionierungen sind hinzugekommen. Die Synodalen der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau haben ein angepasstes Reglement verabschiedet, welches am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist.

Weil Massnahmen zur rationellen Energieanwendung, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz bei neuen Investitionen zu Mehraufwand führen können, bietet der Ökofonds der Landeskirche weiterhin finanzielle Anreize für die Umsetzung von Massnahmen betreffend Klimaschutz. Die Kirchgemeinden können beim Ökofonds Anträge stellen, um finanzielle Unterstützung oder Beratung zu erhalten.