WikiKath - Das Handbuch

Bereich: Geschäftsprüfungskommission

C.3.3 GPK und Rekursgericht

3.3.1 Geschäftsprüfungskommission (GPK) Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern. Mindestens drei Mitglieder müssen gleichzeitig auch der Synode angehören. Sie prüft den Voranschlag und die Jahresrechnung

Zum Artikel »