WikiKath - Das Handbuch

B.1.5 Informationsmanagement und Archivierung

Vorgaben zu Informationsmanagement und Archivierung durch öffentlichrechtliche Körperschaften (Kirchgemeinden) sind sowohl im kantonalen Gesetz als auch in der Archivverordnung der Landeskirche zu finden. Es ist aber nicht nur wegen dieser Normen sinnvoll, ein Archiv zu führen: Dieses bildet Handlungen nachvollziehbar ab und beschreibt geistliches und gesellschaftliches Leben in einem geografisch umrissenen Kontext; stellt also einen grossen immateriellen Wert dar. Zudem sind Ablage, Aufbewahrung und Archiv wichtige Instrumente für die Führung der Kirchgemeinden und Pfarreien und ihrer Organe und erlauben den Überblick und die Steuerung aller Unterlagen und Geschäftsfälle über längere Zeiträume.

Ein wichtiges Hilfmittel für das Informationsmanagement und die Archivierung stellt dieser Leitfaden dar.

Hilfsmittel #

Rechtliche Grundlagen #