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C.1.4 Kirchenrecht

Mit dem “Codex Iuris Canonici” (CIC) besitzt die Römisch-Katholische Kirche eine eigene Rechtsordnung, das kanonische Recht, das für die lateinische bzw. westliche Kirche gilt. Dieses regelt die Organisationsstruktur der Römisch-Katholischen Kirche als Weltkirche mit ihren Teilkirchen bis hin zu den Pfarreien, legt Kompetenzen und Aufgaben fest und umschreibt den Auftrag der Kirche in der Welt.

Der CIC ist in sieben Bücher gegliedert:

  1. Allgemeine Normen
  2. Volk Gottes
  3. Verkündigungsdienst der Kirche
  4. Heiligungsdienst der Kirche
  5. Kirchenvermögen
  6. Strafbestimmungen in der Kirche
  7. Prozesse