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C.1.1 Bundesverfassung

Die Bundesverfassung bildet die oberste rechtliche Grundlage der Schweiz. In ihr sind unter anderem die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen, der Bürger geregelt.

Gemäss Art. 15 der Bundesverfassung ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet. Jede Person hat das Recht, ihre Religion frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft auszuüben. Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder in einer solchen zu verbleiben.

Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sind die Kantone zuständig (Art. 72. Abs. 1 Bundesverfassung).