WikiKath - Das Handbuch

Bereich: F.2 Gebäude

F.2.1 Nutzung

Über die Nutzung der sakralen Bauten und Räume bestimmt der Pfarrer/die Gemeindeleitung. Dies gilt zu beachten, beispielsweise bei einer Anfrage eines Chors, einer Musikformation für

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F.2.2 Versicherungen

1.3.1 Auf bestehenden Liegenschaften Gebäudeversicherung Die Gebäudeversicherung ist obligatorisch und wird über die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) abgeschlossen (Feuer, Elementarschaden). Gebäudewasserversicherung Diese kann bei der AGV

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F.2.3 Renovation und Bau

Der Unterhalt der im Eigentum der Kirchgemeinden stehenden Immobilien gehört zu den Daueraufgaben der Kirchenpflege. Dazu gehören auch allfällige Renovations- oder Bauarbeiten. Nicht alle Kirchgemeinden

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