WikiKath - Das Handbuch

D.2.4 Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch eine Kündigung beendet werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich und muss begründet werden, wenn sie durch die Arbeitgeberin, den Arbeitgeber erfolgt.

Die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer kann nach einer Kündigung bei der Schlichtungsbehörde ein Gesuch für ein Schlichtungsverfahren stellen. In diesem Flussdiagramm wird aufgezeigt, wie der Prozess abläuft.

Im Personalreglement ist gereglet, wann und wie eine Kündigung erfolgen kann.

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