WikiKath - Das Handbuch

Bereich: Liegenschaften

F.2.3 Renovation und Bau

Der Unterhalt der im Eigentum der Kirchgemeinden stehenden Immobilien gehört zu den Daueraufgaben der Kirchenpflege. Dazu gehören auch allfällige Renovations- oder Bauarbeiten. Nicht alle Kirchgemeinden

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F.2.1 Nutzung

Über die Nutzung der sakralen Bauten und Räume bestimmt der Pfarrer/die Gemeindeleitung. Dies gilt zu beachten, beispielsweise bei einer Anfrage eines Chors, einer Musikformation für

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F.3.1 Grundlagen und Reglement

Mit der Schaffung des Ökofonds-Reglements hat die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Aargau bereits am 9. Juni 2010 ein deutliches Zeichen für die Bewahrung der Schöpfung

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F.2.2 Versicherungen

1.3.1 Auf bestehenden Liegenschaften Gebäudeversicherung Die Gebäudeversicherung ist obligatorisch und wird über die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) abgeschlossen (Feuer, Elementarschaden). Gebäudewasserversicherung Diese kann bei der AGV

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F.1.2 Finanzvermögen

Die Liegenschaften einer Kirchgemeinde werden dem Verwaltungs- oder dem Liegenschaftsvermögen zugeteilt. In den Jahren 1985 – 1986 wurde diese Zuteilung durch den Kirchenrat für jede

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F.1.1 Verwaltungsvermögen

Die Liegenschaften einer Kirchgemeinde werden dem Verwaltungs- oder dem Liegenschaftsvermögen zugeteilt. In den Jahren 1985 – 1986 wurde diese Zuteilung durch den Kirchenrat für jede

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B.1.2 Ressortstruktur

1.2.1 Allgemeine Struktur Um die vielfältigen Aufgaben in der Kirchenpflege bewältigen zu können, empfiehlt es sich, die Arbeit in Ressorts aufzuteilen. Das entlastet zum einen

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