Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die nach der Publikation des Kreisschreibens im März 2026 bei der Landeskirche zu den Gesamterneuerungswahlen eingehen.
Allgemeine Fragen
Ja, die Wahlen müssen zwingend amtlich publiziert werden. Eine Vorlage finden Sie unter A.4.4 Materialien und Hilfsmittel – WikiKath (Amtliche Publikation Gesamterneuerungswahlen).
Nein. Eine reformierte Person ist nicht wählbar, da sie die Voraussetzungen gemäss Art. 4 Organisationsstatut nicht erfüllt
Nein. Das Organisationsstatut (Art. 24 Abs. 1 lit. a) sieht kein Co-Präsidium vor, und aufgrund des Legalitätsprinzips darf eine solche Konstruktion nicht in den Text hineininterpretiert werden. Dies gilt umso mehr, als selbst im Vereinsrecht des Privatrechts für ein Co-Präsidium eine ausdrückliche statutarische Grundlage erforderlich wäre. Eine entsprechende Wahl könnte vom Kirchenrat nicht genehmigt werden.
Ja. Die Wahlen finden im Herbst unabhängig von der Anzahl Kandidierender statt.
Ja. Rechtlich ist dies zulässig. Zu beachten sind zwei Punkte:
- Die Kirchgemeinde reagiert auf einen solchen Entscheid möglicherweise mit Unverständnis. Eine gut geplante Kommunikation ist deshalb empfehlenswert.
- Wird der Ehemann gewählt, muss er bei Geschäften, welche die Anstellung oder Tätigkeit seiner Ehefrau betreffen, in den Ausstand treten.
Ja. § 12 VGPR verbietet Verwandtschaft nur unter Wahlbüromitgliedern sowie die Mitwirkung von Kandidierenden bei der Ergebnisermittlung. Da die Tochter nicht dem Wahlbüro angehört, greift beides nicht.
Die Konstellation kann jedoch den Anschein der Befangenheit erwecken und das Vertrauen der Stimmbevölkerung beeinträchtigen. Falls möglich, empfiehlt sich eine Stellvertretung für die Mutter.
Die Allgemeine Schulung hat im Juni 2026 stattgefunden. Sie finden die Präsentation unter A.4.5 Schulungen. Die Aufzeichnung dazu können wir Ihnen auf Anfrage zustellen.
Herbst Schulung
20.10.2026, 16:00 – 17:30 Uhr
05.11.2026, 19:00 – 20:30 Uhr
Detailliertere Informationen unter A.4.5 Schulungen
Die Landeskirche stellt eine Musterpublikation zur Verfügung. Sie finden diese unter A.4.4 Materialien und Hilfsmittel – WikiKath (Amtliche Publikation Gesamterneuerungswahlen (Vorlage)).
Ja, die Wahlen müssen in jedem Fall publiziert werden, auch wenn genügend Kandidierende zur Verfügung stehen. Eine Vorlage finden Sie unter A.4.4 Materialien und Hilfsmittel – WikiKath > Amtliche Publikation Gesamterneuerungswahlen.
Ja, die Ergebnisse müssen am Wahlsonntag im VeWork erfasst und freigegeben werden. Ebenfalls am Wahltag muss das Wahlprotokoll ausgedruckt, unterzeichnet und sicher aufbewahrt werden.
Basierend auf Art. 11 der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen hat der Kirchenrat die Wahltermine verbindlich festgelegt. Sie gelten für alle Kirchgemeinden wie folgt:
- Sonntag, 29. November 2026: 1. Wahlgang (Blanko-Termin Bund)
- Sonntag, 10. Januar 2027: 2. Wahlgang (falls notwendig)
Die Landeskirche hat die Termine im Kreisschreiben vom Dezember 2025 (Kap. 4) und im Kreisschreiben vom März 2026 kommuniziert. Mit dem einheitlichen Termin ist der Support am Wahltag sichergestellt sowie die effiziente Nachbereitung (Prüfung der Wahlprotokolle und Versand der Wahlbestätigungen).
Diese Aufgabe kann beispielsweise die Pfarreisekretärin oder der Pfarreisekretär, andere Mitarbeitende oder ein Mitglied der Kirchenpflege übernehmen.
Die Administratorenrechte können bis vor dem Wahltermin angepasst oder auf eine andere Person übertragen werden.
Fragen zu VeWork
Ja, am Wahltag muss ein Administrator vor Ort sein. Diese Person muss nicht identisch mit derjenigen sein, die die Wahlen vorbereitet.
Sie können einen Administrator erfassen, der die Wahlen in VeWork vorbereitet und verwaltet, sowie einen weiteren Administrator, der am Wahltag die Verantwortung übernimmt, beispielsweise das Präsidium des Wahlbüros.
Ja, das ist möglich.
Ja, es können mehrere Nutzer mit Administratorenrechten ausgestattet werden. Stimmenzählende können bei Bedarf auch mit eingeschränkten Nutzerrechten erfasst werden.
Sie können eine Person bestimmen, die die Wahlgeschäfte in VeWork vorbereitet und die Kandidierenden erfasst.