Zu Beginn der Amtsperiode werden neu gewählte Behördenmitglieder formell in Pflicht genommen. Mit einem Gelöbnis verpflichten sie sich, ihr Amt gewissenhaft und im Sinne der kirchlichen Rechtsordnung auszuüben.
4.7.1 Organe der Synode
Die Inpflichtnahme der Mitglieder der Synode, des Kirchenrats und des Rekursgerichts erfolgt an der konstituierenden Sitzung der Synode.
Termin: 13. Januar 2027, Aarau
Bei Wahlen während der Amtsperiode erfolgt die Inpflichtnahme an der nächsten ordentlichen Synodensitzung nach der Wahl, im Anschluss an die Validierung.
4.7.2 Mitglieder der Kirchenpflege
Alle Mitglieder und Präsidien der Kirchenpflegen werden zu Beginn der Amtsperiode in Pflicht genommen. Die Veranstaltungen finden in den vier Synodenregionen statt und umfassen neben der Inpflichtnahme eine Einführung in die Aufgaben der Kirchenpflege sowie einen Apéro. Der Besuch einer der vier Veranstaltungen genügt.
Veranstaltungstermine (Januar/Februar 2027), jeweils 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Dienstag, 09.02.2027, Baden (Saal Roter Turm)
Montag, 15.02.2027, Frick (Rampertsaal)
Mittwoch17.02.2027, Lenzburg (Kirchenzentrum)
Dienstag, 23.02.2027, Muri (Klosterkirche)
Einmal pro Jahr findet in Aarau eine zentrale Inpflichtnahme der Mitglieder von Kirchenpflegen, statt, die im Verlauf der Amtsperiode durch Ersatz- oder Ergänzungswahlen gewählt werden.
Weitere Informationen folgen voraussichtlich im Herbst 2026.