WikiKath - Das Handbuch

F.2.1 Nutzung

Über die Nutzung der sakralen Bauten und Räume bestimmt der Pfarrer/die Gemeindeleitung. Dies gilt zu beachten, beispielsweise bei einer Anfrage eines Chors, einer Musikformation für Konzerte, von Gruppen für eigene spezielle Gottesdienste usw. Es ist jedoch angebracht, wenn die Kirchenpflege orientiert ist.

Bei der Nutzung des Pfarreiheimes oder Pfarreizentrums oder ähnlichen Liegenschaften haben pfarreiliche und seelsorgerliche Bedürfnisse Vorrang. Da diese Nutzung jedoch nicht umfassend ist, werden diese Räume auch Dritten zur Verfügung gestellt. Pfarrer/Gemeindeleitung und Kirchenpflege haben zu vereinbaren, wie die Zuteilung der Räume zu regeln ist. Verschiedene Kirchgemeinden haben ein Benutzungsreglement ausgearbeitet.

Kirchenglocken – Glockengeläut #

Landeskirche hat keine Richtlinien für die Kirchgemeinden bezüglich Glockengeläut, folgt aber der Empfehlung des Bistums Basel:

Das Bistum Basel legt Wert darauf, zwischen weltlichem und kirchlichem Glockengeläut zu unterscheiden und bittet Pfarreien und Kirchgemeinden um Nachsicht, wenn es darum geht, das weltliche Glockenschlagen der Uhrzeit einzuschränken. Das Zeitschlagen hat zwar eine lange Tradition, ist aber aus kirchlicher Sicht nicht erforderlich. Anders hingegen das theologisch begründete kirchliche Glockengeläut (Einladen in den Gottesdienst, ins Gebet – Angelusläuten – oder als Teil der Liturgie), welches möglich bleiben muss.

Hilfsmittel #