“Die Kirchenpflege erstellt einen Aufgaben- und Finanzplan und aktualisiert diesen jährlich. Der Finanzplan wird von der Kirchgemeindeversammlung zur Kenntnis genommen” (Finanzverordnung der Kirchgemeinden, Art. 15).
Ein wichtiges Arbeitsinstrument für eine positive Finanzentwicklung ist das Führen eines Finanzplanes. Langfristige Budgeteinnahmen- und Ausgaben lassen sich auflisten und gewährleisten einen optimalen Überblick über die zukünftige finanzielle Entwicklung. Bei regelmässigem Einsatz ist der Finanzplan auch ein Hilfsmittel zum frühzeitigen Entdecken finanzieller Engpässe und macht ein rechtzeitiges Eingreifen möglich.
Leitfaden #
Der Leitfaden für Finanzverwalterinnen und Finanzverwalter dient als Anleitung für die in diesem Bereich anfallenden Aufgaben. Sämtliche Checklisten, Beispiele, Vorlagen und gesetzliche Grundlagen sind im Leitfaden vorhanden oder verlinkt. Sie können die Arbeitshilfen aber auch einzeln herunterladen.