WikiKath - Das Handbuch

Bereich: C. Die Landeskirche

C.4.1 Verwaltung

Die Verwaltung ist die Drehscheibe der Landeskirche. Hier laufen die Arbeiten der Synode und des Kirchenrats zusammen. Von hier aus werden die Beschlüsse der Gremien

Zum Artikel »

C.4.4 Solidarität

Helfen und Solidarität zeigen sind Kernpunkte des christlichen Glaubens. Deswegen setzt sich die Römisch-Katholische Landeskirche Aargau auf vielfältige Weise für eine bessere Welt ein. Unter

Zum Artikel »

C.4.3 Anderssprachige Seelsorge

Die Anderssprachigenseelsorge ermöglicht den Menschen die Ausübung ihres Glaubens und der vertrauten Religiosität in der Muttersprache und mit den eigenen kulturellen Traditionen zu leben. Sie

Zum Artikel »

C.4.2 Fachstellen

Jede kantonale kirchliche Fachstelle kümmert sich um ein konkretes Thema. Ihre Mitarbeitenden sind Experten auf dem jeweiligen Gebiet. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt in Absprache mit

Zum Artikel »

C.3.3 GPK und Rekursgericht

3.3.1 Geschäftsprüfungskommission (GPK) Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern. Mindestens drei Mitglieder müssen gleichzeitig auch der Synode angehören. Sie prüft den Voranschlag und die Jahresrechnung

Zum Artikel »

C.3.2 Kirchenrat

Der Kirchenrat ist das ausführende Organ, die Exekutive der Römisch-Katholischen Landeskirche. Er besteht aus neun Mitgliedern, die von der Synode für jeweils vier Jahre gewählt

Zum Artikel »

C.3.1 Synode

Die Synode ist das oberste Organ, das Parlament der Landeskirche. Die 150 Synodalen treffen in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Sie werden von den

Zum Artikel »

C.1.4 Kirchenrecht

Mit dem “Codex Iuris Canonici” (CIC) besitzt die Römisch-Katholische Kirche eine eigene Rechtsordnung, das kanonische Recht, das für die lateinische bzw. westliche Kirche gilt. Dieses

Zum Artikel »

C.1.3 Organisationsstatut

Das Organisationsstatut ist quasi die Verfassung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften im Kanton Aargau. Es regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Landeskirche und Kirchgemeinden und deren Organe.

Zum Artikel »

C.1.1 Bundesverfassung

Die Bundesverfassung bildet die oberste rechtliche Grundlage der Schweiz. In ihr sind unter anderem die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen, der Bürger geregelt. Gemäss Art.

Zum Artikel »