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Bereich: C.3 Die Organe der Landeskirche

C.3.1 Synode

Die Synode ist das oberste Organ, das Parlament der Landeskirche. Die 150 Synodalen treffen in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Sie werden von den

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C.3.2 Kirchenrat

Der Kirchenrat ist das ausführende Organ, die Exekutive der Römisch-Katholischen Landeskirche. Er besteht aus neun Mitgliedern, die von der Synode für jeweils vier Jahre gewählt

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C.3.3 GPK und Rekursgericht

3.3.1 Geschäftsprüfungskommission (GPK) Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern. Mindestens drei Mitglieder müssen gleichzeitig auch der Synode angehören. Sie prüft den Voranschlag und die Jahresrechnung

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