WikiKath - Das Handbuch

Bereich: C.1 Das Staats- und Kirchenrecht

C.1.1 Bundesverfassung

Die Bundesverfassung bildet die oberste rechtliche Grundlage der Schweiz. In ihr sind unter anderem die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen, der Bürger geregelt. Gemäss Art.

Zum Artikel »

C.1.3 Organisationsstatut

Das Organisationsstatut ist quasi die Verfassung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften im Kanton Aargau. Es regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Landeskirche und Kirchgemeinden und deren Organe.

Zum Artikel »

C.1.4 Kirchenrecht

Mit dem “Codex Iuris Canonici” (CIC) besitzt die Römisch-Katholische Kirche eine eigene Rechtsordnung, das kanonische Recht, das für die lateinische bzw. westliche Kirche gilt. Dieses

Zum Artikel »