Das Organisationsstatut ist quasi die Verfassung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften im Kanton Aargau. Es regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Landeskirche und Kirchgemeinden und deren Organe.
Die Revision der Staatsverfassung vom 4. April 1927 brachte die Grundlagen für das erste umfassende Organisationsstatut der Römisch-Katholische Landeskirche, datiert vom 27. Mai 1929. Dieser Erlass wurde in den siebziger Jahren einer Totalrevision unterzogen und durch das Organisationsstatut vom 15. Juni 1977 ersetzt. Am 2. Juni 2004 beschloss die Synode – nach umfangreichen Vorarbeiten – eine weitere Revision des Organisationsstatuts.
Art. 53
1 Die Inkraftsetzung dieses Organisationsstatuts erfolgte – nach Erlass durch die Synode und Genehmigung durch den Grossen Rat – durch den Kirchenrat auf den 1. Januar 2007.