Der Unterhalt der im Eigentum der Kirchgemeinden stehenden Immobilien gehört zu den Daueraufgaben der Kirchenpflege. Dazu gehören auch allfällige Renovations- oder Bauarbeiten.
Nicht alle Kirchgemeinden verfügen über Personen, die über das bautechnische Fachwissen verfügen, um grössere Renovationsarbeiten und komplexe Vorhaben wie die Umnutzung von Pfarrhäusern oder die Erschliessung und Überbauung von Baulandreserven vorbereiten zu können. Daher unterstützt die Landeskirche die Kirchgemeinden, indem sie geeignete Fachleute vermittelt und eine Anstossfinanzierung leistet. Mehr dazu finden Sie im Merkblatt Bauherrenberatung.
Fall Sie mit der Einwohnergemeinde einen Baurechtsvertrag abschliessen möchten, um dieser das Recht zu geben auf kirchlichem Grund zu bauen, finden Sie hier eine Vorlage dazu.