Über die Nutzung der sakralen Bauten und Räume bestimmt der Pfarrer/die Gemeindeleitung. Dies gilt zu beachten, beispielsweise bei einer Anfrage eines Chors, einer Musikformation für Konzerte, von Gruppen für eigene spezielle Gottesdienste usw. Es ist jedoch angebracht, wenn die Kirchenpflege orientiert ist.
Bei der Nutzung des Pfarreiheimes oder Pfarreizentrums oder ähnlichen Liegenschaften haben pfarreiliche und seelsorgerliche Bedürfnisse Vorrang. Da diese Nutzung jedoch nicht umfassend ist, werden diese Räume auch Dritten zur Verfügung gestellt. Pfarrer/Gemeindeleitung und Kirchenpflege haben zu vereinbaren, wie die Zuteilung der Räume zu regeln ist. Verschiedene Kirchgemeinden haben ein Benutzungsreglement ausgearbeitet.