Die Finanzkommission nimmt im Auftrag der Kirchgemeindeversammlung eine vertiefte Prüfung von der Rechnung vor und nimmt zum Budget Stellung. Sie kann auch Vorlagen behandeln, die Gegenstand weiterer Traktanden sind. Sie erstattet an der Kirchgemeindeversammlung darüber Bericht.
Die Präzisierung der Rechte und Pflichten der Finanzkommission und die Aufzählung weiterer Aufgaben finden sich in der Verordnung über den Finanzhaushalt der Kirchgemeinden, Art. 21.
Die Finanzkommission ist auch Wahlvorbereitungskommission. Bei ihr sind die Nominationen für alle Wahlgeschäfte einzureichen.
Leitfaden #
Der Leitfaden für Finanzverwalterinnen und Finanzverwalter dient als Anleitung für die in diesem Bereich anfallenden Aufgaben. Sämtliche Checklisten, Beispiele, Vorlagen und gesetzliche Grundlagen sind im Leitfaden vorhanden oder verlinkt. Sie können die Arbeitshilfen aber auch einzeln herunterladen.