Das Mitarbeitendengespräch dient dem “Austausch von Erfahrungen und Erwartungen bezüglich Leistungen, beruflichem Verhalten, Fähigkeiten und Eignung zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten. Gleichzeitig soll damit eine gute Vertrauensbasis, Zufriedenheit, Sicherheit und Motivation gefördert werden” (Ausführungserlass zum Mitarbeitendengespräch, Art. 2).
Ein solches Gespräch findet 14 Tage vor Ende der Probezeit statt und ansonsten einmal im Jahr. Sowohl die Vorgesetzten wie die Mitarbeitenden sollen sich auf das Gespräch vorbereiten.