Die Kirche muss gerade in der heutigen Zeit und in der weiteren Zukunft ihre Vielfalt und ihre Offenheit auch nach aussen präsent machen. Für das Sichtbarmachen dieser Präsenz ist neben vielen anderen Angeboten auch die Kommunikationsstelle zuständig.
Auch die Kirche muss sich im heutigen Umfeld aktiv um einen Platz in der Öffentlichkeit bemühen. Es ist empfehlenswert, dass in jeder Kirchgemeinde, Kirchenpflege ein Mitglied das Ressort Öffentlichkeitsarbeit besetzt.
Die Kommunikationsstelle möchte Sie in Ihren Bemühungen um eine aktive Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen und Ihnen beratend in diesem Themenbereich zur Seite stehen.
Angebot und Dienstleistungen #
- Sicherstellung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit nach innen und aussen
- Beratung für Ihre Medienpräsenz
- Unterstützung bei Medienarbeit und Werbung für die Durchführung von Veranstaltungen
- Unterstützung bei Konzeption und Produktion von Werbemitteln (zum Beispiel Broschüren, Internetauftritt)
- Pflege und Ausbau des Internetauftrittes der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau (www.kathaargau.ch)
- Beratung bei kirchlichen Auftritten an Messen und Ausstellungen
Unten finden Sie einige Hilfsmittel zu den Themen Datenschutz, Urheberrecht und ein allgemeiner Leitfaden, um Sie bei der Kommunikation zu unterstützen.
Streaming von Gottesdiensten #
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat für das öffentliche Aufführen von urheberrechtlich geschützter Musik durch Kirchen (live und ab Ton- oder Tonbildträger) mit der SUISA einen Gesamtvertrag abgeschlossen. Das Streaming ist nicht Bestandteil des Gesamtvertrags. Wenn Ihre Kirchgemeinde urheberrechtlich geschützte Musik über das Internet zur Verfügung stellt, also in gestreamten Gottesdiensten, Pfarreianlässen oder mittels Videoaufnahmen (Video on Demand), muss dafür eine kostenpflichtige Nutzung bei der SUISA angemeldet werden. Das Anmeldeformular ist jeweils innert 30 Tagen nach der Veranstaltung oder Veröffentlichung eines Videos bei der SUISA einzureichen. Auf dem Anmeldeformular ist zu beachten, dass die Frage 6 (Livestream gleichzeitig mit Publikum vor Ort) bei Gottesdiensten und bei Anlässen ohne Eintritt nicht beantwortet werden muss. Diese Veranstaltungen laufen über den Gesamtvertrag zwischen der RKZ und der SUISA. Weiter Informationen zum Streaming und den Lizenzbedingungen finden Sie auf www.suisa.ch.
Werden bei gestreamten Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen Liedblätter eingeblendet, ist für diese Einblendung eine gesonderte Lizenzierung mit der VG-Musikedition notwendig. Wenn Sie eine solche Lizenz benötigen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der VG-Musikedition in Deutschland auf per E-Mail fk*@vg*************.de oder Telefon +49 561 109 65 60.
Hilfsmittel #
Merkblätter für Medieneinsatz #
- Bildrechte für Kantonalkirchen (Merkblatt)
- Urheberrecht (Merkblatt)
- Urheberrechtlich geschützte Musik erfassen (Merkblatt)
- (Live-)Streaming von urheberrechtlich geschützter Musik (Merkblatt)
- "Jerusalem Dance Challenge": Urheberrechte für Musik in Videos
- Öffentliche, nicht kommerzielle Filmvorführungen MPLC-Umbrella-License für Kirchen