2.1.1 Was ist das duale System? #
Das duale System besteht aus der pastoralen und der staatskirchenrechtlichen Seite. Die pastorale Seite ist organisiert als Pfarrei und staatskirchenrechtliche Seite als Kirchgemeinde. Beide Seiten arbeiten als gleichberechtigte Partner zusammen, haben aber ihre eigenen Verantwortungsbereiche.
Mit der Taufe werden wir nach kanonischem Recht Mitglied der Kirche und damit auch Mitglied der Pfarrei, in der wir wohnen. Im Kanton Aargau sind wir auf Grund des kantonalen Verfassungsrechts als Angehörige der römisch-katholischen Konfession auch automatisch Mitglieder der Kirchgemeinde am Wohnsitz (vgl. OS, Art. 21 Abs. 1). Diese Doppelmitgliedschaft ist eine Folge der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Römisch-Katholischen Kirche durch den Staat. Dieses “duale System” ist eine Eigenheit der Kirchenstruktur in den deutschsprachigen Kantonen der Schweiz, insbesondere der Kirchenstruktur der deutschsprachigen Kantone.
2.1.2 Aufgaben im dualen System #
Pfarreien #
- Pastorale Seite
- Zuständig für Gottesdienst (und Nutzung der Sakralräume) und Seelsorge
- Geleitet vom Pfarrer/Gemeindeleiteung, beauftragt vom Bischof, Seelsorgenden und allen weiteren Mitarbeitenden und Freiwilligen
- Teil des Bistums und damit in die Weltkirche eingebunden
Kirchgemeinden #
- Staatskirchenrechtliche Seite
- Zuständig für die Finanzen (Ausnahme: Kirchliche Gelder), die Verwaltung (Ausnahme: Pfarramtverwaltung), die Infrastruktur und die Anstellung des Personals
- Geleitet von der demokratisch gewählten Kirchenpflege
- Teil der kantonalen Landeskirche