1.2.1 Wozu Stellenbeschreibungen? #
Durch die grösser werdenden Seelsorgeteams und eine vermehrte Spezialisierung innerhalb der Seelsorgetätigkeit ist es sinnvoll und wichtig geworden, die einzelnen Aufgabenbereiche und Stellen in der Kirchgemeinde genauer zu umschreiben, Zuständigkeiten und Kompetenzen klar festzulegen.
Die Leitungsverantwortlichen der Pfarrei (Pfarrer oder Gemeindeleitung) erhalten ihren Auftrag anlässlich der Einsetzung durch den Diözesanbischof. Sie sind grundsätzlich für die gesamte Pastoral der Pfarrei verantwortlich. Es ist jedoch sinnvoll, dass sie gegenüber dem Seelsorgeteam und der Kirchenpflege ihre Schwerpunkte in der Pastoral, neben der eigentlichen Leitungstätigkeit, festlegen und transparent machen.
1.2.2 Wer ist zuständig für die Stellenbeschreibungen? #
Die Stellenbeschreibung hält fest, welche seelsorgerlichen Tätigkeiten vom Mitarbeiter von der Mitarbeiterin wahrgenommen werden. Es handelt sich somit primär um pastorale Fragen, welche durch den Pfarrer oder die Gemeindeleitung geklärt werden. Er/Sie ist gegenüber den kirchlichen Instanzen verantwortlich, dass der kirchliche Grundauftrag (Verkündigung, Liturgie, Diakonie) wahrgenommen wird. Das Seelsorgeteam wird zur Beratung hinzugezogen.
Da es sich dabei jedoch immer auch um Stellenprozente und anstellungsrechtliche Komponenten handelt, ist die Kirchenpflege als anstellende Behörde in diesen Prozess ebenfalls involviert. Die Stellenbeschreibung ist somit durch die Leitungsverantwortlichen – Pfarrer oder Gemeindeleitung – in Zusammenarbeit mit dem/der Personalverantwortlichen der Kirchenpflege zu erstellen. Bei Vakanzen in der Leitung der Pfarrei ist die Regionalleitung mit einzubeziehen. Die Stellenbeschreibung wird von der Kirchenpflege zusammen mit dem Anstellungsvertrag genehmigt.
1.2.3 Was umfasst eine Stellenbeschreibung? #
In jedem Fall muss jedoch je nach konkreter Situation geprüft werden, in welchen Bereichen Schwerpunkte der Tätigkeit gelegt wird und welche Aufgaben von der Mitarbeiterin, dem Mitarbeiter übernommen werden. Es muss eine Auswahl der Tätigkeiten getroffen werden, die dem Stellenpensum angemessen ist.
Sinnvollerweise wird nicht jede einzelne Tätigkeit quantifiziert, sondern an Hand der aufgeführten Aufgaben der ganze Bereich: zum Beispiel Liturgie 25%: Samstag/Sonntag Gottesdienste (ein Wochenende pro Monat frei), in der Regel ein Werktagsgottesdienst, spezielle Gottesdienste während des Kirchenjahres (Advent, Fastenzeit); Katechese 12%: Zwei bis vier Lektionen Religionsunterricht; Diakonie 20% (offene Jugendarbeit, Betreuung Ministranten).
Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass eine Stellenbeschreibung nicht starr und fest gehandhabt werden kann. Sie ist jedoch Ausgangslage für die Jahresplanung und die Jahresziele der kirchlichen Mitarbeitenden und somit Grundlage für das Fördergespräch (pastoral) und das Mitarbeitergespräch (Kirchenpflege).
In einer kleineren Pfarrei mit nur einem Seelsorger, einer Seelsorgerin sind alle Seelsorgebereiche (Liturgie, Verkündigung, Diakonie) grundsätzlich durch den Seelsorger, die Seelsorgerin abzudecken. Ist dies nicht möglich (zum Beispiel wegen des Alters, der persönlichen Begabungen oder Neigungen) muss geprüft werden, ob einzelne Aufgaben ausgelagert werden können bei entsprechender Pensenanpassung, oder ein Austausch der Aufgaben mit einer Nachbarpfarreien möglich ist.
1.2.4 Anpassung der Stellenbeschreibung #
Stellenbeschreibungen sind aktuell zu halten. Deshalb sind bei wesentlichen Veränderungen in den Aufgabenschwerpunkten einzelner Personen (zum Beispiel durch Pensenveränderungen, durch Neuumschreibung des Stellenprofils durch Schaffung neuer Stellen oder durch Streichung bisheriger Stellen) die jeweiligen Stellenprofile den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Verantwortlich für die Anpassung ist der Pfarrer oder die Gemeindeleitung in Rücksprache mit dem/der Personalverantwortlichen der Kirchenpflege.