Die Landeskirche hat zusammen mit Rechtsexperten eine Wegleitung für die Regelung der Zusammenarbeit in einem Pastoralraum im Rahmen unserer staatskirchenrechtlichen Vorschriften ausgearbeitet. Sie umfasst grundsätzliche Überlegungen zur Rechtsform und zur Finanzierung, zur Anstellung der Pastoralraumleitung sowie je eine Mustervereinbarung zur Gründung eines Zweckverbandes bzw. zur vertraglichen Zusammenarbeit mit den entsprechenden Erläuterungen.