WikiKath - Das Handbuch

Bereich: Organisation und Rechtsgrundlagen

F.1.1 Verwaltungsvermögen

Die Liegenschaften einer Kirchgemeinde werden dem Verwaltungs- oder dem Liegenschaftsvermögen zugeteilt. In den Jahren 1985 – 1986 wurde diese Zuteilung durch den Kirchenrat für jede

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C.3.1 Synode

Die Synode ist das oberste Organ, das Parlament der Landeskirche. Die 150 Synodalen treffen in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Sie werden von den

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C.1.4 Kirchenrecht

Mit dem “Codex Iuris Canonici” (CIC) besitzt die Römisch-Katholische Kirche eine eigene Rechtsordnung, das kanonische Recht, das für die lateinische bzw. westliche Kirche gilt. Dieses

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C.1.3 Organisationsstatut

Das Organisationsstatut ist quasi die Verfassung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften im Kanton Aargau. Es regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Landeskirche und Kirchgemeinden und deren Organe.

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C.1.1 Bundesverfassung

Die Bundesverfassung bildet die oberste rechtliche Grundlage der Schweiz. In ihr sind unter anderem die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen, der Bürger geregelt. Gemäss Art.

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B.1.2 Ressortstruktur

1.2.1 Allgemeine Struktur Um die vielfältigen Aufgaben in der Kirchenpflege bewältigen zu können, empfiehlt es sich, die Arbeit in Ressorts aufzuteilen. Das entlastet zum einen

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E.3 Finanzkommission

Die Finanzkommission nimmt im Auftrag der Kirchgemeindeversammlung eine vertiefte Prüfung von der Rechnung vor und nimmt zum Budget Stellung. Sie kann auch Vorlagen behandeln, die

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