1.1.1 Struktur der Kirchgemeinde Die Kirchgemeinden sind selbständige Körperschaften des...
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Weiterlesen »Die Kirchgemeinden sind nach der Verfassung des Kantons Aargau demokratisch...
Weiterlesen »Die Kirchenpflege ist das leitende und vollziehende Organ der Kirchgemeinde...
Weiterlesen »Das Organisationsstatut ist quasi die Verfassung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften im...
Weiterlesen »Das Organisationsstatut ist quasi die Verfassung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften im Kanton Aargau. Es regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Landeskirche und Kirchgemeinden und deren Organe.
Die Kirchenpflege ist das leitende und vollziehende Organ der Kirchgemeinde und wird von dieser gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Kirchgemeinde nach innen und aussen
Die Kirchgemeinden sind nach der Verfassung des Kantons Aargau demokratisch strukturiert, ähnlich den Einwohnergemeinden. Art. 27 bis Art. 37 des Organisationsstatuts führen Rechte und Pflichten
1.1.1 Struktur der Kirchgemeinde Die Kirchgemeinden sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Diese Rechtpersönlichkeit erlaubt den Kirchgemeinden auch das Auftreten und Handeln