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Bereich: Grundlage/Statut

C.1.3 Organisationsstatut

Das Organisationsstatut ist quasi die Verfassung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften im Kanton Aargau. Es regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Landeskirche und Kirchgemeinden und deren Organe.

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A.1.4 Organe der Kirchgemeinde

Die Kirchgemeinden sind nach der Verfassung des Kantons Aargau demokratisch strukturiert, ähnlich den Einwohnergemeinden. Art. 27 bis Art. 37 des Organisationsstatuts führen Rechte und Pflichten

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A.1.1 Struktur und Aufgaben

1.1.1 Struktur der Kirchgemeinde Die Kirchgemeinden sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Diese Rechtpersönlichkeit erlaubt den Kirchgemeinden auch das Auftreten und Handeln

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