Die Kirchgemeinden sind nach der Verfassung des Kantons Aargau demokratisch...
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Weiterlesen »Die Landeskirche hat zusammen mit Rechtsexperten eine Wegleitung für die...
Weiterlesen »Die Mitarbeitenden der katholischen Landeskirche werden durch verschiedene Versicherungen geschützt:...
Weiterlesen »Die Finanzverwaltung verwaltet die Gelder der Kirchgemeinde. Sie hat dafür...
Weiterlesen »“Die Kirchenpflege erstellt einen Aufgaben- und Finanzplan und aktualisiert diesen...
Weiterlesen »Die Finanzkommission nimmt im Auftrag der Kirchgemeindeversammlung eine vertiefte Prüfung...
Weiterlesen »Die Liegenschaften einer Kirchgemeinde werden dem Verwaltungs- oder dem Liegenschaftsvermögen...
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Weiterlesen »1 Grundlagen 1.1 Organisationsstatut (OS) 1.2 Landeskirche und Synode 1.2.1...
Weiterlesen »1 Grundlagen 1.1 Organisationsstatut (OS) 1.2 Landeskirche und Synode 1.2.1 Geschäftsreglement der Synode 1.3 Kirchgemeinden 1.3.1.Verordnung über die Zusammenarbeit und Zweckverbände der Kirchgemeinden 1.3.1.1 Rechtliche
“Die Kirchenpflege erstellt einen Aufgaben- und Finanzplan und aktualisiert diesen jährlich. Der Finanzplan wird von der Kirchgemeindeversammlung zur Kenntnis genommen” (Finanzverordnung der Kirchgemeinden, Art. 15).
Die Finanzverwaltung verwaltet die Gelder der Kirchgemeinde. Sie hat dafür zu sorgen, dass alle Ein- und Ausnahmen rechtzeitig und korrekt vollzogen und dass die Gelder
Die Liegenschaften einer Kirchgemeinde werden dem Verwaltungs- oder dem Liegenschaftsvermögen zugeteilt. In den Jahren 1985 – 1986 wurde diese Zuteilung durch den Kirchenrat für jede
Die Liegenschaften einer Kirchgemeinde werden dem Verwaltungs- oder dem Liegenschaftsvermögen zugeteilt. In den Jahren 1985 – 1986 wurde diese Zuteilung durch den Kirchenrat für jede
Die Mitarbeitenden der katholischen Landeskirche werden durch verschiedene Versicherungen geschützt: Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) Unfallversicherung Pensionskasse Taggeldversicherung Kollektivauktionsverischerung Mehr Angaben dazu können im Personalreglement und auf den
Die Finanzkommission nimmt im Auftrag der Kirchgemeindeversammlung eine vertiefte Prüfung von der Rechnung vor und nimmt zum Budget Stellung. Sie kann auch Vorlagen behandeln, die
Die Kirchgemeinden sind nach der Verfassung des Kantons Aargau demokratisch strukturiert, ähnlich den Einwohnergemeinden. Art. 27 bis Art. 37 des Organisationsstatuts führen Rechte und Pflichten
Die Landeskirche hat zusammen mit Rechtsexperten eine Wegleitung für die Regelung der Zusammenarbeit in einem Pastoralraum im Rahmen unserer staatskirchenrechtlichen Vorschriften ausgearbeitet. Sie umfasst grundsätzliche