Die Kirchgemeinden sind nach der Verfassung des Kantons Aargau demokratisch...
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Weiterlesen »Die Kirchgemeinden sind nach der Verfassung des Kantons Aargau demokratisch strukturiert, ähnlich den Einwohnergemeinden. Art. 27 bis Art. 37 des Organisationsstatuts führen Rechte und Pflichten
1.5.1 Grundsätzliche Überlegungen Die Kirchgemeindeversammlung ist ein Sinnbild für die demokratische Meinungsbildung. Die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde können aktiv die Sachentscheide beeinflussen und mitgestalten. An der