WikiKath - Das Handbuch

Bereich: 2004

C.1.3 Organisationsstatut

Das Organisationsstatut ist quasi die Verfassung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften im Kanton Aargau. Es regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Landeskirche und Kirchgemeinden und deren Organe.

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A.1.3 Wahlen der Kirchgemeinde

1.3.1 Gesamterneuerungswahlen Alle vier Jahre finden Gesamterneuerungswahlen statt. Dabei wählen die Kirchgemeinden ihre Behörden und ihre Vertretung in der Synode, dem kantonalen kirchlichen Parlament. Jeweils

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A.1.1 Struktur und Aufgaben

1.1.1 Struktur der Kirchgemeinde Die Kirchgemeinden sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Diese Rechtpersönlichkeit erlaubt den Kirchgemeinden auch das Auftreten und Handeln

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