3.3.1 Geschäftsprüfungskommission (GPK) Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern. Mindestens...
Weiterlesen »3.3.1 Geschäftsprüfungskommission (GPK) Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern. Mindestens...
Weiterlesen »3.3.1 Geschäftsprüfungskommission (GPK) Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern. Mindestens drei Mitglieder müssen gleichzeitig auch der Synode angehören. Sie prüft den Voranschlag und die Jahresrechnung