WikiKath - Das Handbuch

Bereich: Finanzen

Unterlagen 2024

Kirche – der Mehrwert vor Ort Tagungsprogramm 2024 Atelier 1: Diakonie als Chance! Diakonie (Präsentation) Atelier 2: Veränderungen der Freiwilligenarbeit braucht strategische Anpassungen Freiwilligenarbeit (Einladung

Zum Artikel »

E.2 Finanzplan

“Die Kirchenpflege erstellt einen Aufgaben- und Finanzplan und aktualisiert diesen jährlich. Der Finanzplan wird von der Kirchgemeindeversammlung zur Kenntnis genommen” (Finanzverordnung der Kirchgemeinden, Art. 15).

Zum Artikel »

E.1 Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung verwaltet die Gelder der Kirchgemeinde. Sie hat dafür zu sorgen, dass alle Ein- und Ausnahmen rechtzeitig und korrekt vollzogen und dass die Gelder

Zum Artikel »

F.2.2 Versicherungen

1.3.1 Auf bestehenden Liegenschaften Gebäudeversicherung Die Gebäudeversicherung ist obligatorisch und wird über die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) abgeschlossen (Feuer, Elementarschaden). Gebäudewasserversicherung Diese kann bei der AGV

Zum Artikel »

F.1.2 Finanzvermögen

Die Liegenschaften einer Kirchgemeinde werden dem Verwaltungs- oder dem Liegenschaftsvermögen zugeteilt. In den Jahren 1985 – 1986 wurde diese Zuteilung durch den Kirchenrat für jede

Zum Artikel »

F.1.1 Verwaltungsvermögen

Die Liegenschaften einer Kirchgemeinde werden dem Verwaltungs- oder dem Liegenschaftsvermögen zugeteilt. In den Jahren 1985 – 1986 wurde diese Zuteilung durch den Kirchenrat für jede

Zum Artikel »

B.1.2 Ressortstruktur

1.2.1 Allgemeine Struktur Um die vielfältigen Aufgaben in der Kirchenpflege bewältigen zu können, empfiehlt es sich, die Arbeit in Ressorts aufzuteilen. Das entlastet zum einen

Zum Artikel »

E.3 Finanzkommission

Die Finanzkommission nimmt im Auftrag der Kirchgemeindeversammlung eine vertiefte Prüfung von der Rechnung vor und nimmt zum Budget Stellung. Sie kann auch Vorlagen behandeln, die

Zum Artikel »