WikiKath - Das Handbuch

Bereich: 2012

E.2 Finanzplan

“Die Kirchenpflege erstellt einen Aufgaben- und Finanzplan und aktualisiert diesen jährlich. Der Finanzplan wird von der Kirchgemeindeversammlung zur Kenntnis genommen” (Finanzverordnung der Kirchgemeinden, Art. 15).

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E.1 Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung verwaltet die Gelder der Kirchgemeinde. Sie hat dafür zu sorgen, dass alle Ein- und Ausnahmen rechtzeitig und korrekt vollzogen und dass die Gelder

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F.1.2 Finanzvermögen

Die Liegenschaften einer Kirchgemeinde werden dem Verwaltungs- oder dem Liegenschaftsvermögen zugeteilt. In den Jahren 1985 – 1986 wurde diese Zuteilung durch den Kirchenrat für jede

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F.1.1 Verwaltungsvermögen

Die Liegenschaften einer Kirchgemeinde werden dem Verwaltungs- oder dem Liegenschaftsvermögen zugeteilt. In den Jahren 1985 – 1986 wurde diese Zuteilung durch den Kirchenrat für jede

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D.2.5 Freiwilligenarbeit

2.5.1 Was ist Freiwilligenarbeit? Mit dem Begriff Freiwilligenarbeit bezeichnet man die vielfältigen Formen unentgeltlich geleisteter selbstbestimmter Einsätze zugunsten von Mitmenschen und Umwelt ausserhalb der eigenen

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D.1.3 Versicherungen

Die Mitarbeitenden der katholischen Landeskirche werden durch verschiedene Versicherungen geschützt: Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) Unfallversicherung Pensionskasse Taggeldversicherung Kollektivauktionsverischerung Mehr Angaben dazu können im Personalreglement und auf den

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E.3 Finanzkommission

Die Finanzkommission nimmt im Auftrag der Kirchgemeindeversammlung eine vertiefte Prüfung von der Rechnung vor und nimmt zum Budget Stellung. Sie kann auch Vorlagen behandeln, die

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